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Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland

Stephanie Kaut, 23.10.2023

Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland

Seit 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, d. h. Deutschland muss diese umsetzen. Wie dieser Umsetzungsprozess läuft, das überprüft die UN (die Vereinten Nationen) in der sogenannten „Staatenprüfung“. Dabei werden Vertreter des entsprechenden Staates und Vertreter der Zivilgesellschaft (d. h. vor allem der Betroffenenverbände) nach Genf eingeladen und zum Stand der Umsetzung befragt. Die Betroffenenvertreter können dabei wiederum ihre Sicht schildern und auf Probleme aufmerksam machen. Diese Staatenprüfung von Deutschland war am 29. und 30. August 2023.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) begleitet die Umsetzung in Deutschland und hat einen Prüfbericht zum aktuellen Stand geschrieben. Die Zivilgesellschaft mit vielen Verbänden hat einen eigenen Parallelbericht geschrieben, der vom Deutschen Behindertenrat (DBR) koordiniert wurde. Nun liegen die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses der Vereinten Nationen vor (sie wurden in  englischer Sprache veröffentlicht).

Besonders besorgt zeigte sich der UN-Ausschuss darüber, dass das Bildungswesen in Deutschland noch immer am wenig inklusiven System der Sonder- und Förderschulen festhält. Zudem wird kritisiert, dass in vielen Gesetzen und Rechtsauffassungen noch immer das medizinische Modell von Behinderung vorherrscht statt des sozialen Modells. Neben vielen weiteren Punkten (u. a. fehlende Barrierefreiheit, fehlender Diskriminierungsschutz) wird auch kritisiert, dass die Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu wenig an für sie relevanten Entscheidungen beteiligt werden und so keine echte Partizipation stattfinden kann.

Annalea Schröder, Politische Referentin der DCIG (Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft)

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